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Muss der Energieausweis auch bei der Vermietung von möblierten Wohnungen vorgelegt werden?

Die Anforderungen für den Energieausweis bei der Vermietung von möblierten Wohnungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. In einigen Ländern und Regionen muss auch bei der Vermietung von möblierten Wohnungen ein Energieausweis vorgelegt werden, während in anderen Fällen möblierte Wohnungen von dieser Anforderung möglicherweise ausgenommen sind.

Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Vorschriften in Ihrem Land oder Ihrer Region zu überprüfen, um festzustellen, ob ein Energieausweis für möblierte Wohnungen erforderlich ist oder nicht. In einigen Fällen können die Anforderungen je nach der Größe des Gebäudes, dem Baujahr, der Art der Vermietung (kurzfristige Vermietung, Langzeitvermietung usw.) und anderen Faktoren variieren.

Wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten möchten und unsicher sind, ob ein Energieausweis erforderlich ist, empfehle ich Ihnen, sich an örtliche Behörden oder Experten für Energieeffizienz zu wenden. Diese Stellen können Ihnen genaue Informationen über die aktuellen Anforderungen und Ausnahmen in Ihrer Region geben.

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