Energieausweis

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – Welcher ist der richtige für Sie?

Beim Energieausweis unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Varianten: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Beide Dokumente geben Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer Berechnungsgrundlage und Aussagekraft.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dabei werden die Bausubstanz, die Dämmung, die Fenster, die Heizungsanlage und weitere energierelevante Komponenten bewertet. Das Ergebnis ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und ermöglicht einen objektiven Vergleich verschiedener Gebäude. Der Bedarfsausweis ist besonders aussagekräftig und wird für Neubauten sowie für bestimmte Gebäudetypen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er spiegelt damit das reale Heizverhalten der Bewohner wider. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger, seine Aussagekraft kann jedoch durch untypisches Nutzerverhalten beeinflusst werden. Er eignet sich besonders für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden.

Rechtliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Die energetischen Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

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