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GEG Energieausweis

Alles was Sie über den GEG Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wissen müssen

Was ist der GEG Energieausweis?
Gesetzliche Grundlagen für den GEG Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Teil 5 des GEG
Arten von GEG Energieausweisen
Bedarfsorientierter Energieausweis
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Gültigkeit und Vorlagepflicht des Energieausweises
Gültigkeitsdauer des Energieausweises
Vorlagepflicht des Energieausweises
Übergangsfrist für Energieausweise
Kosten für den GEG Energieausweis
GEG Energieausweis in Immobilienanzeigen
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Energieausweis für Neubauten
Der Energieausweis nach dem GEG
Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis
Die Rolle des Energieausweises für den Klimaschutz
Die Bedeutung des Energieausweises für den Immobilienmarkt
Die Aufgaben eines Gutachters oder Sachverständigen
Die Rolle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Häufig gestellte Fragen zum GEG Energieausweis
 Q: Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
 Q: Wer darf einen Energieausweis erstellen?
 Q: Welche Informationen enthält der Energieausweis?
 Q: Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
 Q: Was sind die Konsequenzen bei Nichtvorlage des Energieausweises?

Das wichtigste in Kürze:

Ein GEG Energieausweis oder eine Kopie davon ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Energieverbrauchs und der Effizienz eines Gebäudes gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gemäß § 85 GEG ist der Eigentümer verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung vorzulegen. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide geben Auskunft über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und zeigen Einsparpotenziale auf.

Gemäß § 106 GEG müssen die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes, die im Energieausweis angegeben sind, den Vorgaben des GEG entsprechen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Vorgaben für den Energieausweis im Original oder als Kopie im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Ausstellung eines Energieausweises nach den Vorgaben des GEG gilt seit Januar 2024 für alle Wohn- oder Nichtwohngebäude.

Was ist der GEG Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefert. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Effizienz des Gebäudes und dient als Orientierungshilfe für potenzielle Käufer oder Mieter.

Gesetzliche Grundlagen für den GEG Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis in Deutschland. Es regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und enthält Bestimmungen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war zuvor die rechtliche Grundlage für den Energieausweis. Mit dem Inkrafttreten des GEG wurden die Bestimmungen der EnEV in das GEG überführt.

Teil 5 des GEG

Teil 5 des GEG befasst sich speziell mit dem Energieausweis. Hier sind die Anforderungen an den Inhalt, die Ausstellung und die Vorlagepflicht des Energieausweises festgelegt.

Arten von GEG Energieausweisen

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer umfassenden energetischen Bewertung des Gebäudes. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Lüftung und der Energiebedarf berücksichtigt. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert eine Prognose über den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes. Hierbei werden die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre herangezogen, um den durchschnittlichen Energieverbrauch zu ermitteln. Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes.

Gültigkeit und Vorlagepflicht des Energieausweises

Gültigkeitsdauer des Energieausweises

Der Energieausweis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Für Wohngebäude gilt eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für bedarfsorientierte Energieausweise und 5 Jahren für verbrauchsorientierte Energieausweise. Für Nichtwohngebäude beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Vorlagepflicht des Energieausweises

Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden muss der Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht gilt auch bei der Ausstellung von Immobilienanzeigen.

Übergangsfrist für Energieausweise

Für Gebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden, gilt eine Übergangsfrist. Hier kann ein vereinfachter Energieausweis ausgestellt werden, der weniger detaillierte Informationen enthält.

Kosten für den GEG Energieausweis

Die Kosten für einen GEG Energieausweis können je nach Art des Ausweises und der Größe des Gebäudes variieren. In der Regel liegen die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis zwischen 200 und 600 Euro. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis ist in der Regel günstiger und kostet etwa 50 bis 150 Euro. Die genauen Kosten können bei Energieberatern oder Sachverständigen erfragt werden.

GEG Energieausweis in Immobilienanzeigen

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Immobilienanzeigen müssen bestimmte Pflichtangaben zum Energieausweis enthalten. Dazu gehören die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf oder der Endenergieverbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse.

Energieausweis für Neubauten

Für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Der Energieausweis muss bereits bei der Fertigstellung des Gebäudes vorliegen und potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden.

Der Energieausweis nach dem GEG

Mit dem Inkrafttreten des GEG wurde der Energieausweis reformiert. Der neue Energieausweis enthält zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergiebedarf und die Effizienz der Wärmeerzeugungsanlage.

Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis

Der Energieausweis enthält auch Modernisierungsempfehlungen, die aufzeigen, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert werden kann. Diese Empfehlungen dienen als Leitfaden für Eigentümer und können dabei helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Wohnqualität zu steigern.

Die Rolle des Energieausweises für den Klimaschutz

Der Energieausweis spielt eine wichtige Rolle im Klimaschutz. Er ermöglicht es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu bewerten und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Durch die Umsetzung der im Energieausweis enthaltenen Modernisierungsempfehlungen können Gebäude energetisch verbessert werden, was zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Schonung der Umwelt beiträgt.

Die Bedeutung des Energieausweises für den Immobilienmarkt

Der Energieausweis hat auch eine große Bedeutung für den Immobilienmarkt. Potenzielle Käufer oder Mieter können anhand des Energieausweises die Energieeffizienz eines Gebäudes einschätzen und die erwarteten Energiekosten berücksichtigen. Ein energieeffizientes Gebäude kann attraktiver sein und einen höheren Marktwert haben.

Die Aufgaben eines Gutachters oder Sachverständigen

Die Erstellung eines Energieausweises erfordert spezifisches Fachwissen. Daher ist es oft sinnvoll, einen Gutachter oder Sachverständigen hinzuzuziehen. Diese Experten führen eine energetische Bewertung des Gebäudes durch, analysieren den Energieverbrauch und die Effizienz der Gebäudetechnik und stellen den Energieausweis aus.

Die Rolle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für die gesetzlichen Grundlagen und die Weiterentwicklung des Energieausweises zuständig. Es legt die Anforderungen an den Energieausweis fest und überwacht deren Umsetzung.

Häufig gestellte Fragen zum GEG Energieausweis

 Q: Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

A: Ein Energieausweis muss spätestens bei der Vermarktung, also beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes, vorgelegt werden.

 Q: Wer darf einen Energieausweis erstellen?

A: Einen Energieausweis dürfen qualifizierte Energieberater oder Sachverständige erstellen. Sie verfügen über das nötige Fachwissen und die technischen Kenntnisse, um eine energetische Bewertung des Gebäudes durchzuführen.

 Q: Welche Informationen enthält der Energieausweis?

A: Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch, die Effizienz der Gebäudehülle, der Heizungsanlage, der Lüftung und des Energiebedarfs. Je nach Art des Ausweises können auch Empfehlungen zur energetischen Sanierung enthalten sein.

 Q: Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

A: Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt für Wohngebäude 10 Jahre für bedarfsorientierte Ausweise und 5 Jahre für verbrauchsorientierte Ausweise. Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Gültigkeitsdauer ebenfalls 10 Jahre.

 Q: Was sind die Konsequenzen bei Nichtvorlage des Energieausweises?

A: Bei Nichtvorlage eines Energieausweises bei der Vermarktung eines Gebäudes können Bußgelder verhängt werden. Außerdem kann der Verkauf oder die Vermietung des Gebäudes untersagt werden ohne GEG Energieausweis.

Nützliche Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis

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